Die Firmung wird in der Regel vom Bischof oder dem von ihm beauftragten Weihbischof gespendet.
In der Pfarreiengemeinschaft Kelberg findet die Firmung jährlich statt.
Die Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Firmung in der 9./10. Klasse sind, erhalten eine schriftliche Einladung.
Voraussetzung für den Empfang des Sakraments der Firmung ist der vorherige Empfang der Taufe und der Erstkommunion. Die Jugendlichen entscheiden mit der Wiederholung des Taufversprechens bei der Firmung selbst, ob sie das Sakrament empfangen möchten.
Ein Firmpate steht dem Firmling bei der Firmung zur Seite. Der Firmpate muss selbst getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche sein. Für den entsprechenden Nachweis wird eine sogenannte Firmpatenbescheinigung benötigt. Diese erhält der Firmpate bei seinem Wohnsitzpfarramt (nur erforderlich wenn der Pate seinen Wohnsitz nicht in der Pfarreiengemeinschaft Kelberg hat).